Testamente. Das französische Recht erkennt vier Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament:
„Testament olographe“
Das Testament olographe ist ein handschriftliches Testament, welches datiert und unterschrieben sein muss, um gültig zu sein. Es kann zu Hause verfasst werden und bietet Einfachheit sowie Diskretion, birgt aber auch Risiken wie Verlust, Beschädigung oder Anfechtung der Gültigkeit aufgrund von Fehlern.
Eine Rechtsberatung ist in diesem Fall empfehlenswert. Einige Erklärungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung durch Testament) können nur durch ein notarielles Testament wirksam erstellt werden.
„Testament authentique“
Das Testament authentique ist ein notarielles Testament, das nicht vom Testierenden selbst, sondern von einem Notar aufgesetzt wird, der die Wünsche des Testierenden aufnimmt. Der Testator diktiert dem Notar seine letzten Willensverfügungen, die dieser dann in einer Urkunde festhält. Der Testamentsakt wird sodann dem Testator und zwei Zeugen (die keine Begünstigten oder deren Verwandte sein dürfen) vorgelesen und von allen unterschrieben. Das Testament wird vom Notar aufbewahrt und im zentralen Register der letztwilligen Verfügungen registriert (FCDDV), was es zu einer sehr sicheren und rechtlich bindenden Form macht.
„Testament mystique“
Das “Testament mystique” ist ein Geheimtestament, das durch einen Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen versiegelt wird, wobei der Inhalt für den Notar unbekannt bleibt. Der Testator erstellt es selbst, kann aber auch eine andere Person damit beauftragen. Der Vorteil ist die Vertraulichkeit des Inhalts, jedoch kann der Notar die Rechtsgültigkeit nicht prüfen, was zu Anfechtungen führen kann.
„Testament international“
Das internationale Testament wurde durch das Übereinkommen von Washington vom 26. Oktober 1973 geschaffen und am 1. Dezember 1994 in Frankreich eingeführt (Dekret Nr. 94-990 vom 8. November 1994). Der Vorteil dieses Testaments besteht darin, dass es unabhängig vom Land, in dem es verfasst wurde, vom Standort des Vermögens, von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Erblassers gültig ist.
Gemeinschaftliche Testamente sind im französischen Recht grundsätzlich unwirksam. Die Anerkennung ausländischer gemeinschaftlicher Testamente sind unter beschränkten Voraussetzungen möglich.
Erbverträge sind grundsätzlich auch unwirksam, dennoch sind einige Gestaltungsformen seit der Reform des Zivilgesetzbuches 2016 in bestimmten gesetzlichen Fällen erlaubt. Auch in diesen Fällen sind Erbverträge nur wirksam, wenn sie eine Widerrufmöglichkeit vorsehen. Weitere Instrumente existieren im französischen Recht, um Konflikte und Probleme bei der Nachlassauseinandersetzung zu vermeiden.
Jeder Sachverhalt muss schließlich im konkreten Einzelfall geprüft werden.
Doris Reichel