EU-Aktuell: Vorläufige Einigung zur Entsendung von Arbeitnehmern!

Der Schutz von entsendeten Arbeitnehmern in der EU ist einen Schritt vorangekommen: am 05.03.2014 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beim Rat der Europäischen Union (Coreper) einem Kompromiss des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur besseren Durchsetzung der EU-Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern zugestimmt.

Die Kommission hat die bestehenden Regeln aus dem Jahr 1996 zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie überarbeitet, da diese in den einzelnen Mitgliedstaaten oft unzureichend angewendet wurden. Ziel der Überarbeitung ist es, Betrug und Missbrauch zulasten entsandter Arbeitnehmer einen Riegel vorzuschieben. Zu diesem Zweck sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten die Entsendung eindeutig definieren, um die Ausbreitung von Briefkastenfirmen zu unterbinden, die die Beschäftigungsvorschriften für entsendete Arbeitnehmer umgehen.

Sozialkommissar Làszlò Andor hat das Europäische Parlament und den Rat jetzt aufgefordert, den überarbeiteten Regeln so schnell wie möglich endgültig zuzustimmen, um transparente Regeln für entsandte Arbeitnehmer EU-weit zu schaffen.


Studio Legale Reichel
Beatrix Grossblotekamp, LL.M.
Rechtsanwältin