Europäisches Insolvenzregister

Die europäische Ära des Insolvenzregisters hat – endlich – begonnen: mit dem europäischen Insolvenzregister hat die Europäische Union die Vernetzung der Insolvenzregister von Deutschland, Österreich, Tschechien, Rumänien, Slowenien, Estland und der Niederlande eingeleitet.

Das Projekt ist der erste Schritt zur Vernetzung aller Insolvenzregister in Europa und Teil der Initiative zur Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts.

Ziel ist die Stärkung des Gläubigerschutzes und die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Europa für ausländische Investoren.

Das Europäische Insolvenzregister ist kein zentrales einheitliches EU-Insolvenzregister, sondern ein einheitlicher Zugang zu den nationalen Insolvenzregistern. Die Daten werden zentral, kostenlos und in allen europäischen Amtssprachen über das e-Justice Portal bereitgestellt.

Das Europäische Insolvenzregister ermöglicht einfache Suchabfragen nach dem Namen des Schuldners in den Insolvenzregistern der beteiligten Mitgliedstaaten. Mit der erweiterten Suche können, je nach der Möglichkeit der nationalen Basisdatenbank der einzelnen Unionsmitgliedstaaten, dann aber auch verschiedene Suchkriterien festgelegt werden.


Studio Legale Reichel
Beatrix Grossblotekamp, LL.M.
Rechtsanwältin