Internationales Recht: Deutsches Recht im internationalen Handel gefragt

Internationale Geschäftsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen und Verträgen. In der Vertragsgestaltung liegen erhebliche Chancen -aber auch Risiken- für deutsche Unternehmen. Die Frage, welches Rechtssystem auf Verträge zur Anwendung gebracht werden soll, spielt deshalb in der Praxis eine bedeutende Rolle. Deutsches Recht liegt dabei weit vorne.

Das hat eine aktuelle Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ergeben: bei einer Umfrage in 2.500 auslandsaktiven Betrieben äusserten rund drei Viertel der grenzüberschreitend agierenden deutschen Unternehmen, dass sie gerne stärker auf Vertragsrecht ‚“made in Germany“ zurückgreifen würden. Dies aus mehreren Gründen:

  • 85 Prozent der befragten Betriebe gehen davon aus, dass so eine verständlichere und einfachere Vertragsgestaltung erreicht würde
  • knapp 64 Prozent erhoffen sich eine einfachere Rechtsdurchsetzung
  • ein Drittel erwartet verringerte Anwaltskosten
  • 19 Prozent versprechen sich weitere Vorteile im internationalen Wettbewerb, beispielsweise keine Gefahr von Sammelklagen.

In der Tat sind die Vorteile nicht von der Hand zu weisen:

  • Deutsches Recht gilt als einfach und verständlich
  • Deutsches Recht kann kostengünstig bei Streitigkeiten sein
  • Vor das Gerichtsverfahren können Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit geschaltet werden, denn die Vertragsparteien haben in Deutschland eine echte Wahl zwischen der gerichtlichen und der außergerichtlichen Konfliktentscheidung.

Welche Vorzüge das deutsche Recht im konkreten Fall Ihrer Vertragsgestaltung haben kann, erläutern wir Ihnen gerne.


Studio Legale Reichel
Beatrix Grossblotekamp, LL.M.
Rechtsanwältin