Alternative Energiegewinnung ist, nicht zuletzt seit den Ereignissen in Japan, derzeit in aller Munde. Dieser Prozess hat sich in den letzten 15 Jahren langsam entwickelt und es ist abzusehen, dass in Europa immer mehr Anlagen zur alternativen Energiegewinnung entstehen werden. Woraus die Energie gewonnen wird, ist natürlich abhängig von den klimatischen Verhältnissen der einzelnen Länder. In Italien ist dies die Sonne. Deshalb sind hier in den letzten Jahren immer mehr Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie, so genannte Photovoltaik-Anlagen, entstanden. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen.
Alternative Energiegewinnung ist, nicht zuletzt seit den Ereignissen in Japan, derzeit in aller Munde. Dieser Prozess hat sich in den letzten 15 Jahren langsam entwickelt und es ist abzusehen, dass in Europa immer mehr Anlagen zur alternativen Energiegewinnung entstehen werden. Woraus die Energie gewonnen wird, ist natürlich abhängig von den klimatischen Verhältnissen der einzelnen Länder. In Italien ist dies die Sonne. Deshalb sind hier in den letzten Jahren immer mehr Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie, so genannte Photovoltaik-Anlagen, entstanden. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen.
Diese Anlagen stellen auch ein durchaus lohnenswertes Investment dar. Im Folgenden soll die diesem Investment zugrunde liegende rechtliche Situation aufgezeigt werden, die es natürlich bei der Entscheidung über ein „ob“ und „wie“ der Investition zu beachten gilt.
Die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen in Italien
Der erste Schritt der Europäischen Union hin zu der größeren Nutzung erneuerbarer Energien geht auf den 20. November 1996 zurück, als die Europäische Kommission das Grünbuch „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energiequellen“ herausgegeben hat, in dem Maßnahmen diskutiert werden, die sowohl auf Gemeinschafts- als auch auf nationaler Ebene die Förderung von Energie aus alternativen Quellen und die Verringerung der Ölimporte aus OPEC-produzierenden Ländern zum Thema hatten. Im Jahr 1997 folgte die Herausgabe des Weißbuchs über eine Strategie und einen Aktionsplan der Gemeinschaft, während im Jahr 2001 sich das Grünbuch über die Sicherheit der Energieversorgung auch mit der Frage der Energieabhängigkeit der Mitgliedsländer beschäftigte.
In Italien wurde per Gesetzesdekret aus dem Jahre 2003 einerseits das Verwaltungsverfahren für die Realisierung der Anlagen vereinfacht und andererseits ein Anreizsystem zur Verbreitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen
Das Verwaltungsverfahren.
Die Genehmigung von Photovoltaik – Anlagen erfolgt durch die zuständigen staatlichen Stellen unter Berücksichtigung der Belange des Landschafts- und Kulturschutzes.
Sie ist einheitlich und erfasst auch die Bau- und Betriebserlaubnis für die Anlage. Weiterhin sind schon in dieser Genehmigung etwaige Auflagen in Bezug auf den Umweltschutz enthalten. Sie wird, so gesetzlich vorgesehen, innerhalb von spätestens 180 Tagen nach Antrag erteilt.
Finanzielle Gesichtspunkte
Die finanzielle Förderung von Sonnenenergie ist in einem Erlass des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung aus dem Jahr 2007 geregelt. Diesem Erlass bestimmt Kriterien und Methoden zur Förderung der Erzeugung von Elektrizität durch die photovoltaische Umwandlung von Sonnenenergie.
Hierin enthalten ist, für Investoren besonders interessant, ein Preisanreiz für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ab Betriebsbeginn der Anlage. Gerade durch diesen garantierten Rückfluss getätigter Investments über den Zeitraum von 20 Jahren wurde die Entwicklung der Sonnenenergie in Italien stark angekurbelt.
In nachfolgenden Dekreten wurden sodann die einzelnen Bedingungen und die jeweilige Höhe des finanziellen Anreizes im Einzelnen definiert.
Wie in die Sonnenenergie investieren?
Dem Einstieg in ein solches Investment muss zunächst die Entscheidung zugrunde gelegt werden, ob man eine Photovoltaik-Anlage als Immobilie oder aber als bewegliche Sache erwirbt. Beides ist nach italienischem Recht – abhängig vom Bau der Anlage – möglich. Durch eine feste Verbindung mit dem Boden geht nämlich eine solche Anlage in das Eigentum des Grundeigentümers über.
Studio Legale Reichel – Doris Reichel – Rechtsanwältin/Avvocato