Verkehrsrecht aktuell: Bußgelder bei Verkehrsverstößen in Italien

An der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldsätzen steht nach wie vor auch Italien. Die gesetzlichen Erhöhungen der Bußgeldbeträge sind dieses Jahr  – im Vergleich zum Vorjahr – allerdings vergleichsweise moderat ausgefallen. 

Für Tempolimitüberschreitungen ab 20 km/h sind jetzt ab € 170,- € fällig, bei einem Geschwindigkeitsverstoß über 50 km/h wird ein Betrag von mindestens € 530,- fällig.

Teuer zu stehen kommt das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: hierfür ist ein stattlicher Betrag in Höhe ab € 160,- zu bezahlen.

Falschparker müssen mit einem zu bezahlenden Betrag ab € 40,- rechnen.

Drastische Folgen drohen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss: bei einer

Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille wird das Kfz enteignet – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.

In Italien verdoppelt sich das Bußgeld, wenn es nicht binnen 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bezahlt wird; bei Begleichung des Bußgeldbetrages innert fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbetrages gibt es hingegen 30 % Rabatt.

Für Verkehrsverstöße in Italien gibt es keinen Punkteeintrag im deutschen Flensburger

Verkehrszentralregister.


Studio Legale Reichel
Beatrix Großblotekamp, LL.M.
Rechtsanwältin