Verkehrssünden in Italien: Handy am Steuer und Trunkenheitsfahrt

Das Handy am Steuer kann in Italien teuer werden: Autofahrer müssen mit einer Strafe von mindestens 150,- Euro rechnen. Bei Alkohol am Steuer drohen ebenfalls erhebliche Geldstrafen und auch Haftstrafen sowie die Beschlagnahme des Fahrzeugs! 

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 0,8 Promille kann eine Strafe bis zu 2.125,- Euro verhängt werden. Ab 0,8 Promille kommen zu den höchstens 3.200,- Euro Geldstrafe noch maximal sechs Monate Haft hinzu. Die Gefängnisstrafen werden bei Ersttätern allerdings meist zur Bewährung ausgesetzt. Bei über 1,5 Promille Alkohol im Blut kann eine Geldstrafe bis zu € 6.000,- und eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. Außerdem wird zusätzlich das Kraftfahrzeug sofort beschlagnahmt. Die gerichtliche Enteignung wird angeordnet, wenn es sich bei dem alkoholisierten Fahrer um den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter des Kfz handelt.

Im Falle einer Kontrolle ist es im Regelfall empfehlenswert, sich als Fahrer an der Durchführung des behördlichen Alkoholschnelltests zu beteiligen. Andernfalls riskiert man, dass die Behörden von einer BAK von über 1,5 Promille ausgehen und dementsprechend hohe Strafen verhängen.

Von einer entsprechenden Strafverhängung und von einer Kfz-Beschlagnahme betroffenen Fahrern kann empfohlen werden, sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der überprüft, ob der Alkoholtest korrekt durchgeführt wurde und der den Betroffenen auch wegen der KFZ- Beschlagnahme vor Gericht vertritt.


Studio Legale Reichel
Beatrix Grossblotekamp, LL.M.
Rechtsanwältin