Wer wir sind

Die Rechtsanwaltskanzlei Reichel wurde von Rechtsanwältin Doris Reichel im Jahre 1990 in Mailand gegründet. Im Laufe der Jahre ist die Kanzlei gewachsen und hat sich weiter entwickelt, inzwischen mit zwei Kanzleisitzen in der Schweiz und Italien. Das aktuelle Team kann den Mandanten im internationalen Rechtsverkehr schnelle und effiziente rechtliche Beratung und Unterstützung auf Italienisch, Deutsch, Englisch und Französisch anbieten. Einige der Mitarbeiter sind auch in anderen europäischen Ländern zugelassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei wird von Rechtsanwältin Doris Reichel geleitet, die im Laufe der Jahre effizient ihre Leidenschaft für Jura und Fremdsprachen miteinander verbunden hat, und dank ihrer Kenntnisse und der Anwendung verschiedener Rechtsordnungen zu einem Bezugspunkt für internationale Mandanten wurde.

Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilienrecht, im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Forderungseintreibungen, Vollstreckungen aufgrund ausländischer Titel, Konkursrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht sowie im Familienrecht mit Trennungen und Scheidungen, internationalen Erbrecht, Internationales Recht.

Studium und Ausbildung

Doris Reichel, Inhaberin der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei, hat das juristische Staatsexamen an der Universität von Mainz abgelegt. Nach dem Referendariat und erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens wurde sie als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassen. Seit 2001 ist sie auch als Avvocato bei der Mailänder Rechtsanwaltskammer eingetragen und seit 2010 bei der Anwaltskammer Zug für ausländische Rechtsanwälte zugelassen.

2016 hat Avvocato Reichel die Zulassung zum Kassationshof in Rom erhalten.

1989 kam Rechtsanwältin Reichel als deutsche Anwältin nach Italien, um ihren kulturellen und professionellen Horizont zu erweitern; im Laufe des Jahres 1990 gründete sie in Mailand einen ihrer ersten Anwaltskanzleisitze.

Auf Grund ihrer intensiven und herausragenden Aktivitäten arbeitet sie erfolgreich mit einem Mandantenstamm aus der Schweiz und aus Deutschland, dem auf schnelle, qualifizierte und effiziente Weise juristischer Beistand in vielerlei Bereichen des Rechts geboten wird, mit besonderem Schwerpunkt im italienischen Immobilienrecht.

Veröffentlichungen und Spezialisierungen

Unsere italienisch-deutsche Anwaltskanzlei bietet in zahlreichen Rechtsgebieten vollständige, effiziente und mandantenbezogene Dienstleistungen.

Frau Rechtsanwältin Reichel ist Verfasserin zahlreicher Veröffentlichungen und Abhandlungen in Zeitschriften und Handbüchern.

Die Spezialisierung auf Immobilienrecht im Bereich der europäischen Gemeinschaft findet Ausdruck in dem erfolgreichen Handbuch „Ferienimmobilien in Italien“ (Ausg. DSA, Freiburg im Breisgau). Das Handbuch, das bereits in der siebten Ausgabe erscheint, hat Rechtsanwältin Reichel zu einer der angesehensten Experten im Bereich des italienischen Immobilienerwerbs- und -verkaufs gemacht, mit einem ganz besonderen Augenmerk auf Prestige – und Luxusobjekten.

Immobilienrecht

Die internationale Anwaltskanzlei mit Sitzen in Mailand, Zug und Frankfurt/Main unter der Leitung von Rechtsanwältin Doris Reichel ist ein Bezugspunkt für den Immobilienbereich im europäischen Raum geworden. Dank der Tätigkeiten, die Kompetenz und Professionalität miteinander vereinen, wird der Mandant in jeder Phase des Immobilienerwerbs und Verkaufs unterstützt, von den Verhandlungen bis hin zum Vertragsabschluss. Die rechtsanwaltliche Unterstützung und Beratung ist sowohl schon bei der Abfassung der Vorverträge von großer Bedeutung wie auch später bei der Eigentumsübertragung. Gleiches gilt für die Unterstützung bei den technischen und bürokratischen Formalitäten, bei der notariellen Abwicklung, Behördengängen, bei der Hilfestellung nach dem Kauf sowie bei eventuellen Problemen mit der Immobilie. Durch Zusammenarbeit mit Spezialisten kann eine Betreuung auch im Hinblick auf steuerrechtliche Fragen angeboten werden.

Unser Beitrag ist sowohl bei der Abfassung der Vorverträge von großer Bedeutung als auch bei der Eigentumsübertragung. Ebenso der Beistand bei den technischen und bürokratischen Formalitäten, bei der notariellen Abwicklung, Behördengängen und bei der Hilfestellung nach dem Kauf, bei eventuellen Problemen der Immobilie. Darüber hinaus wird ein optimaler Dienst im Hinblick auf den Finanz- und Steuerbereich garantiert, durch Zusammenarbeit mit Spezialisten.

Internationales Familienrecht

Eine der Hauptaktivitäten der erfahrenen Rechtsanwältin Doris Reichel und ihrer Mitarbeiter ist das „Internationale Familienrecht“. Trennungen und Scheidungen von Ehepartnern unterschiedlicher Nationalitäten und internationale Kindschaftsangelegenheiten beinhalten besonders komplexe Rechtsfragen, angefangen von den Fragen, welches Gericht international zuständig ist und welches materielle Recht anwendbar ist.

Die juristische Kompetenz, die Erfahrung und die Sensibilität unserer Rechtsanwaltskanzlei sind die Qualitätsmerkmale, die auch im Hinblick auf den menschlichen Faktor den Unterschied ausmachen.