Grenzüberschreitende Unterhaltspflichten: Kaufkraftunterschiede sind zu beachten!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei der Berechnung von Unterhalt der Kaufkraftunterschied zu berücksichtigen ist, wenn der Unterhaltsberechtigte in Deutschland und der Unterhaltsverpflichtete im Ausland lebt...