Unterhaltsrecht: Elternunterhalt
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Aber es gibt auch den umgekehrten Fall: Kinder werden zur finanziellen Unterstützung ihrer Eltern herangezogen, wenn die Eltern finanziell bedürftig sind.
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Aber es gibt auch den umgekehrten Fall: Kinder werden zur finanziellen Unterstützung ihrer Eltern herangezogen, wenn die Eltern finanziell bedürftig sind.
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Urteil vom 04.01.2017, Az.: 04.01.2017) hat entschieden, dass Eltern nicht in jedem Fall Unterhaltszahlungen von ihren Kindern verlangen können.