Baugenehmigungen werden stillschweigend erteilt, selbst wenn das Projekt nicht den städtebaulichen Vorschriften entspricht. Beschluss 2179/2026 des Staatsrats
Im Stadtplanungsrecht hat sich ein revolutionärer Grundsatz herausgebildet: Die stillschweigende Zustimmung zu Baugenehmigungen kann auch dann erteilt werden, wenn die Bauarbeiten nicht den städtebaulichen Vorschriften entsprechen, wie in der Verordnung Nr. 2179 aus dem Jahr 2026 des Staatsrats festgelegt.
Was genau ist stillschweigende Zustimmung? Es handelt sich um eine Regel, nach der bei Einreichung eines Bauantrags automatisch eine stillschweigende Zustimmung vorliegt.Reagiert die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt Schweigen als Annahme des Antrags.
Der Staatsrat stellte in dem oben genannten Urteil fest, dass die stillschweigende Zustimmung auch dann erteilt werden kann, wenn keine städtebaulichen Vorschriften eingehalten werden. Wichtig ist dabei: Stillschweigende Zustimmung dient nicht der Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Projekts, sondern vielmehr der Festlegung des Verfahrens bei administrativer Untätigkeit.
Es gibt nur zwei Situationen, in denen der Mechanismus der stillschweigenden Zustimmung nicht anwendbar ist: wenn der Antrag unvollständig ist (z. B. das Projekt fehlt); oder wenn der Antrag nicht dem rechtlichen Modell entspricht (z. B. wenn der Antrag mit einer SCIA und nicht mit einer Baugenehmigung eingeleitet wurde).
Letztlich betont die höchste Verwaltungsbehörde, dass die Bildung derBaugenehmigung allein von der Reaktion (oder deren Ausbleiben) der Regierung abhängt. Die Begründung des Urteils liegt darin, die Untätigkeit der öffentlichen Verwaltung zu bestrafen.
Dieser revolutionäre Beschluss des Staatsrats wird sehr bedeutende Auswirkungen haben: die Gemeindenwerden gezwungen, die Anträge umgehend prüfen zu müssen, denn das Ablaufen der Fristen reicht aus, um eine Baugenehmigung zu erteilen, und selbst wenn nicht konforme Arbeiten dadurch legalisiert werden würden.

