Schuldeneintreiben im Ausland
Gläubigern ist es jetzt möglich, die Konten ihrer Schuldner in allen EU-Mitgliedstaaten (Ausnahmen: Grossbritannien und Dänemark) vorläufig pfänden zu lassen. Eine entsprechende Verordnung („Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen...