Europarecht aktuell: Rechtswahlklauseln in Allgemeinen Geschäfts-bedingungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine Rechtswahlklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern nur wirksam ist, wenn sie einen Hinweis darauf enthält, dass der Verbraucher sich trotz der Rechtswahl auch auf für ihn günstigere Regelungen seines Heimatrechts berufen kann (Urteil vom 28.07.2016, C-191/15).