Erbschaft in Italien für Schweizer Staatsangehörige: Was ist zu tun, wenn Sie Vermögen in Italien erben?

Erbrecht – Diritto Successorio

Erbschaft in Italien für Schweizer Staatsangehörige: Was ist zu tun, wenn Sie Vermögen in Italien erben?

Wenn ein Familienangehöriger verstirbt, müssen die Erben neben der Trauer über den Verlust auch eine Reihe rechtlicher und steuerlicher Verpflichtungen erfüllen.

Für Schweizer Staatsangehörige, die Vermögenswerte in Italien erben – wie Immobilien, Bankkonten, Kapitalanlagen oder sonstige Vermögensgegenstände – ist es entscheidend, das nach italienischem Recht vorgesehene Verfahren zu kennen, um Verzögerungen, Sanktionen oder Probleme bei der Verfügbarkeit des Nachlasses zu vermeiden.

Die Anwaltskanzlei Reichel mit Standorten in Mailand, Zug und Frankfurt unterstützt Schweizer Staatsangehörige und internationale Mandanten umfassend bei grenzüberschreitenden Erbfällen und bietet einen professionellen, schnellen und vollständig digitalen Service.

Hinterlässt ein Verstorbener Vermögenswerte oder Rechte in Italien, muss in den meisten Fällen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eine Erbschaftsteuererklärung („Dichiarazione di successione“) bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) eingereicht werden. Diese Erklärung ist erforderlich, um die Übertragung des Nachlassvermögens auf die Erben ordnungsgemäß abzuwickeln und unter anderem die Umschreibung von Immobilien, die Freigabe von Bankkonten sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu ermöglichen. Nach den in den letzten Jahren eingeführten Reformen und der fortschreitenden Digitalisierung der Dienstleistungen der Agenzia delle Entrate erfolgt die Einreichung der Erbschaftsteuererklärung ausschließlich auf elektronischem Weg. Ein persönliches Erscheinen bei den Büros der Steuerbehörde ist nicht mehr erforderlich. Das gesamte Verfahren wird von zugelassenen Fachleuten vorbereitet, geprüft und online übermittelt, was eine erhebliche Zeitersparnis und höhere Effizienz gewährleistet.

Für die ordnungsgemäße Erstellung der Erbschaftsteuererklärung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

• Internationale Sterbeurkunde;

• Ausweisdokumente und italienische Steuernummern (Codice Fiscale) der Erben;

• Personenbezogene Daten des Verstorbenen;

• Stammbaum (wird von unserer Kanzlei auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen erstellt);

• gegebenenfalls Testament;

• Unterlagen zu den Immobilien (Katasterauszüge, Eigentumsnachweise, Katasterdaten);

• Unterlagen zu Bankkonten, Einlagen, Kapitalanlagen und weiteren Nachlassgegenständen.

Die Anwaltskanzlei Reichel ist zur Erstellung und elektronischen Übermittlung der Erbschaftsteuererklärung berechtigt und bietet einen umfassenden Service, der Folgendes umfasst:

• Analyse der erbrechtlichen Ausgangslage;

• Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Italien und der Schweiz;

• Erstellung des Stammbaums;

• Sammlung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen;

• Ausarbeitung und elektronische Einreichung der Erbschaftsteuererklärung;

• Katasterumschreibungen;

• Unterstützung im Umgang mit Banken, Behörden, Notaren und anderen beteiligten Stellen;

• Steuer- und Vermögensberatung im Bereich internationaler Erbfälle.

Internationale Erbfälle erfordern besondere Fachkenntnisse, insbesondere wenn sich das Vermögen oder die Erben in verschiedenen Staaten befinden. Unsere Kanzlei unterstützt täglich Schweizer Staatsangehörige bei der Abwicklung von Erbschaften mit Vermögenswerten in Italien und bietet einen umfassenden, effizienten und individuell zugeschnittenen Service. Wenn Sie eine Immobilie, ein Bankkonto oder andere Vermögenswerte in Italien geerbt haben oder als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wurden, kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Wir begleiten Sie kompetent durch jede Phase des Verfahrens.