Der Kauf einer Immobilie in Italien: Das Missverständnis, das viele Schweizer Bürger teuer zu stehen kommt

Immobilienrecht – diritto immobiliare

Der Kauf einer Immobilie in Italien: Das Missverständnis, das viele Schweizer Bürger teuer zu stehen kommt

  • Beitrags-Kategorie:Immobilienrecht
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  • Beitrag zuletzt geändert am:02.07.2026

Immer mehr Schweizer Bürger erwerben Immobilien in Italien. Ausschlaggebend sind die geografische Nähe, das Interesse am italienischen Immobilienmarkt, Investitionsmöglichkeiten oder einfach der Wunsch, einen Teil des Jahres im schönen Italien zu verbringen.

Aufgrund der sprachlichen Unterschiede und der Gegenseitigkeitsregelungen, welche den Immobilienerwerb durch ausländische Staatsangehörige regeln, kommt es jedoch nicht selten zu Missverständnissen über die tatsächliche rechtliche Bedeutung der unterzeichneten Dokumente.

Einer der häufigsten Irrtümer betrifft den Vorvertrag über den Immobilienkauf, der umgangssprachlich auch „compromesso“ genannt wird. Viele Käufer sind der Auffassung, dass bereits mit der Unterzeichnung dieses Vorvertrags das Eigentum an der Immobilie auf sie übergeht. Tatsächlich ist dies jedoch nicht der Fall.

Der Vorvertrag verpflichtet die Parteien lediglich dazu, den endgültigen Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Darin werden die wesentlichen Vertragsbedingungen festgelegt, wie etwa der Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und der zeitliche Ablauf der Transaktion.

Besonders deutlich wird dieses Missverständnis im Zusammenhang mit Erbfällen. Häufig stellen die Erben eines Schweizer Staatsbürgers erst nach dessen Tod fest, dass der Verstorbene lediglich einen Vorvertrag unterzeichnet, jedoch niemals den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hatte. In solchen Fällen fällt die Immobilie nicht automatisch als Eigentum des Verstorbenen in den Nachlass, da der Eigentumsübergang rechtlich nie vollzogen wurde.

Es ist daher von grundlegender Bedeutung, zwischen der Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf, die mit dem Vorvertrag entsteht, und dem Eigentumsübergang zu unterscheiden, der erst mit der notariellen Beurkundung des endgültigen Kaufvertrags erfolgt.

Eine qualifizierte rechtliche Beratung bereits in den ersten Phasen der Transaktion ist der beste Weg, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Immobilieninvestition vollständig mit dem italienischen Recht im Einklang steht.

Avv. Doris Reichel